Untersuchung im MSC Vaals Abrechnungsinformation

Vielen Dank, dass Sie sich für eine Untersuchung im Medical Specialist Center Vaals entschieden haben. Da unsere Praxis in den Niederlanden liegt, kann Ihre deutsche Krankenversicherungskarte bei uns nicht direkt verwendet werden. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Untersuchung abgerechnet werden kann.

Hinweis: Diese Information gilt für Patient*innen, die in Deutschland gesetzlich oder privat versichert sind. Patient*innen mit Wohnsitz oder Krankenversicherung außerhalb Deutschlands erhalten die passende Abrechnungsinformation auf Anfrage in der Praxis oder über die bekannten Kommunikationswege vorab.

 

Für gesetzlich versicherte Patienten:

  1. Abrechnung über S2-/E112-Schein
    Sie beantragen vor dem Untersuchungstermin bei Ihrer Krankenkasse einen sogenannten „S2-Schein“ (auch: E112) und bringen diesen zu Ihrem vereinbarten Termin mit.

Für manche Untersuchungsarten im MSC Vaals ist die Vorlage eines gültigen S2-Scheins am Untersuchungstag Voraussetzung der Durchführung. Darauf werden wir bereits bei Terminvereinbarung hinweisen.

Aus unserer Erfahrung stellen die meisten deutschen Krankenkassen einen S2-Schein aus, der das gesamte Abrechnungsverfahren sowohl für Sie als Patient*in als auch für uns als Praxis deutlich vereinfacht.

  1. Abrechnung über Kostenerstattungsverfahren (nicht für alle Untersuchungen möglich)
    Nur in Ausnahmefällen und aus Kulanz können wir Ihnen eine Rechnung mit deutschen Abrechnungsziffern (EBM) als Alternative zu der unter Punkt 1 genannten Abrechnungsart ausstellen. Das MSC Vaals behält sich vor, in welchen Fällen dies angeboten werden kann. Voraussetzung ist in jedem Fall das Vorliegen einer gültigen Überweisung am Untersuchungstag.

Die Krankenkasse überweist Ihnen dann den Rechnungsbetrag abzüglich 5 % gesetzlicher Verwaltungskosten (Die Verwaltungskosten sind bei vielen Kassen gedeckelt laut Satzung). Sie zahlen uns den vollen Rechnungsbetrag.

Manche Krankenkassen verlangen, dass Sie in Vorkasse gehen. In diesem Fall erhalten Sie von uns die erforderlichen Rechnungsunterlagen, die Sie mit einem Zahlungsnachweis zur Erstattung einreichen.

Wir bemühen uns um größtmögliche Übereinstimmung mit den Kassenanforderungen, können aber keine Garantie für eine vollständige Erstattung geben.

 

Für privat versicherte Patienten oder Beihilfeberechtigte:

  1. Abrechnung über Privatversicherung / Beihilfe
    Als privat Versicherter erhalten Sie eine Rechnung nach der privaten Gebührenordnung (GOÄ), damit Sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

Verantwortung und Hinweise
Unabhängig von der gewählten Abrechnungsart sind Sie als Patient*in für die vollständige Bezahlung der Rechnung verantwortlich. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben oder ein Insolvenzverfahren läuft.

Sonderfall: Grenzgänger mit niederländischer Zusatzversicherung
Wenn Sie neben Ihrer deutschen auch eine niederländische Krankenversicherung haben, kann es sein, dass Ihre deutsche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Dann muss eventuell über die niederländische Kasse abgerechnet werden. Die Summe der Rückerstattung kann dabei erheblich schwanken und hängt vom individuellen Vertrag ab.